Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung (ElektroG)
Da wir Elektro- und Elektronikgeräte (wie elektrische Kettensägen, Rasenmäher oder elektronisch gesteuerte Pelletöfen) vertreiben, sind wir gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers von anderen Altgeräten abgesondert werden, um sie für die Wiederverwendung vorzubereiten.
3. Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
4. Rückgabemöglichkeiten für Endnutzer
Sie können Altgeräte bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unentgeltlich abgeben. Zudem bieten wir Ihnen an, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu unter kontakt@garten-energie.shop, um die Rückgabe abzustimmen.
5. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
